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Nach Streit mit Teleskopstock geschlagen

Ein 45-jähriger Radfahrer ist gestern Nachmittag, gegen 16.15 Uhr in Laatzen an der Münchener Straße von einem Autofahrer gefährdet worden. Im weiteren Verlauf eskalierte der Vorfall und der 45-Jährige wurde mit einem Teleskopschlagstock geschlagen und verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen bremste ein BMW ohne ersichtlichen Grund direkt vor einem in Richtung Hildesheimer Straße fahrenden Zweiradfahrer ab. Nur durch dessen schnelle Reaktion und gleichzeitigem Ausweichen konnte ein Auffahren verhindert werden. Aufgrund des Vorfalls habe der Gefährdete dann lautstark geschimpft und wurde anschließend vom Fahrer und Beifahrer des 5er-BMW mit Fäusten angegriffen. Danach habe ihn der 35-jährige Beschuldigte von hinten festgehalten und der 30-jährige Fahrer schlug mehrfach mit einem Schlagstock zu. Beim Hauptbeschuldigten wurde ein Behältnis mit Anabolika-Tabletten gefunden. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurden ein Gasrevolver, eine Gaspistole 17 Schuss scharfe Munition und 29 Verpackungen eines in Deutschland nicht zugelassenen Medikamentes mit insgesamt 696 Tabletten gefunden und sichergestellt. Weiterhin befanden sich im Kofferraum ein Klappmesser und ein Baseballschläger. Hierzu wurden gesonderte Vorgänge wegen Verstöße gegen der Waffen- und Arzneimittelgesetz gefertigt. Der Geschädigte wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Quelle: Polizei Hannover
(LT-Team 26.05.2005)

Kommentare

Nach der Verschärfung des Waffengesetzes hat wahrscheinlich so mancher noch verbotene Waffen zu hause, die ihm ein derartiges Verfahren einbringen könnte... Was genau wurde da eigentlich verschärft? (LT-Team - 30.05.2005)

Als Hintermann muss man mit sowas rechnen. Hat der Radler wohl auch. Keine Ahnung, wieso der dann schimpft. Aber ihn deshalb verpruegeln ist ja nun auch nicht ok ;) (ohne Namen - 26.05.2005)

Gibts schon genauere Erkenntnisse? (ohne Namen - 27.05.2005)

Ich finde das ziemlich bitter wie weit wir schon gekommen sind...man spricht nicht mehr miteinander..nein man laesst wenn einem was nicht passt einfch nur die faeuste sprechen...super... was gibts fuer sowas eigentlich fuer eine strafe? (Tarantel - 28.05.2005)

ist schwierig zu sagen, da es sich um kombinierte straftaten handelt. ist schwer "mal im gesetzestext nachzublättern" :/ (LT-Team - 29.05.2005)

Die meisten Radfahrer sind selbst ziemlich militant und rücksichtslos. Wenn ich als Radfahrer so schnell fahre, dass mich ein abbremsendes Auto gefährden kann, dann kann man da aber auch nicht mehr von umsichtigen Verhalten sprechen. Aber gut.. darum geht's ja nicht. Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kenne ich leider die Grenzen für Eigenbedarf nicht. Aber die Mengen könnten schon in Richtung Handel gehen. Insofern könnte §29 BtMG einschlägig sein. Bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Eine Qualifikation wird wohl eher nicht nachweisbar sein (Bande, erhebliche Mengen, unter 18 Jahren zugänglich machen etc). Dann gibts noch tausend Gründe, von einer Bestrafung abzusehen oder diese zu milden. Kommt ganz drauf an, ob es Erstdelikt ist etc. Das ganze in Tateinheit mit Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung, Körperliche Mißhandlung), gefährliche Körperverletzung (durch Waffe bzw. gefährliches Werkzeug)... Nötigung tritt dann hinter den schwereren Delikten zurück, so dass der StaA vermutlich 6 Monate beantragen wird (wenn sonst nichts vorliegt). In der Gerichtspraxis läuft es (hier auch mangels schwerer Folge) auf Bewährung hinaus... An einen Verstoß gegen das WaffenG glaube ich hier nicht... (ASM - 29.05.2005)

Eben deshalb waeren mal genauere Erkenntnisse, Daten, Zusammenhaenge, etc. interessant gewesen. Denn sicher reagiert man erstmal mit Entsetzen auf den Text - es bleibt aber viel Raum fuer Spekulationen *az* (ohne Namen - 29.05.2005)

Teleskopruten fallen unter die Nr. 1.3.2 (Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;) der Anlage 2 zum Waffengesetz und sind damit verbotene Waffen. Deren Besitz, Herstellung und auch nur ANLEITUNG zur herstellung sind gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 eine Straftat: (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, [...] 1.3.1 bis 1.3.3, [...] einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, Wohlgemerkt, eine Straftat - keine Ordnungswidrigkeit! Nach der Verschärfung des Waffengesetzes hat wahrscheinlich so mancher noch verbotene Waffen zu hause, die ihm ein derartiges Verfahren einbringen könnte... (Gast - 30.05.2005)

Vieles, insbesondere sind die Kataloge verbotener Waffen erheblich erweitert worden und umfassen dabei auch Dinge, die bisher als "Spielzeuge" galten, wie Nunchakus, Wurfsterne, Totschläger, Schlagringe... (Gast - 30.05.2005)

war das die änderung vor einigen jahren, die auch verschiedene "feuerwerksgeschichten" mit in die schwarze liste aufgenommen hatte? (LT-Team - 31.05.2005)

Genau! (Gast - 02.06.2005)

ich glaube schon nicht an die darstellung der presse... wer dabei ist, wenn eine Verhandlung läuft, dem sträuben sich am nächsten tag die nackenhaare, wenn man den Fall in der Presse nachliest. Das Klappmesser könnte genauso gut ein Multifunktionsmesser sein. Der Baseballschläger wird nicht automatisch zur Waffe, sondern erst durch die mißbräuchliche Nutzung. Aber ich gebe zu, dass ich überlesen hatte, dass das Opfer mit einem Schlagstock verprügelt worden sein soll. Wenn das der Fall ist, dann könnte ein Verstoß gegen das WaffenG vorliegen. Andererseits... wer weiß, was die Presse da wieder zum Schlagstock erhoben hat. Ich bin halt inzwischen sehr skeptisch was unsere Presse angeht und sehr desillusioniert, was unsere Justiz angeht. (ASM - 04.06.2005)

Wohl wahr... aber ich muss die Meldung nehmen, wie sie kommt und da bin ich eben sehr zweigeteilt... Einerseits... BMW, Anabolika, Knueppel, Messer, Schusswaffe, aus dem Auto huepfen und Leute verpruegeln... was soll man dazu noch sagen? Andererseits... Radfahrer auf der Strasze... was soll man dazu noch sagen? Mich animieren die meisten BMW- und Radfahrer auch oft dazu, aus dem Wagen zu springen und taetlich zu werden... aber ich tus trotzdem nicht ;) (ohne Namen - 04.06.2005)

Das ist im Grunde richtig...ich denke mal aber, das Grundgerüst bleibt...da hat einfach jemand auf einen wehrlosen Menschen eingeprügelt... bzw. mehrere auf einen, was ansich ja schon mal feige ist... egal welchen Grund diese Menschen dazu hatten... es ist ein Unding, denn einfach nur draufloszuschlagen weil jemand etwas getan hat, was dem anderen nicht passt...wo kommen wir denn da hin, wenn das durchs Gesetz nicht anständig bestraft wird! (Tarantel - 06.06.2005)

Auf den ersten Blick schon.. der zweite ist nicht moeglich mangels genauerer Angaben.. deshalb zweigeteilt (siehe auch meinen letzten Kommentar dazu).. (ohne Namen - 06.06.2005)

Ich bin mir nicht sicher ob es da unbedingt genauere Hintergründe geben muss. Für mich reicht schon der Fakt, dass auf einen wehrlosen Menschen mit mehreren Menschen eingeschlagen wurde. Da brauche ich keine weiteren Hintergründe um das zu verurteilen...egal welche Art von Streit da vorausgegangen sein mag...kein Streit oder keine Beleidigung der Welt oder was auch immer gibt jemandem das recht zur Körperverletzung. Es sei denn es war Notwehr...das jedoch kann man hier wohl ausschliessen. (Tarantel - 06.06.2005)

Ich bin mir nicht sicher ob es da unbedingt genauere Hintergründe geben muss. Ich mir schon. Besonders, wenn solche Sachen vor Gericht kommen. Für mich reicht schon der Fakt, dass auf einen wehrlosen Menschen mit mehreren Menschen eingeschlagen wurde. Da brauche ich keine weiteren Hintergründe um das zu verurteilen... Aha, welcher Fakt? Da stand nichts davon, das der andere wehrlos war. Ok, auf den ersten Blick sieht man zwei typische Schlaeger, die auf einen armen hilflosen Menschen einschlagen. Aber wo steht etwas, durch das man absolut ausschlieszen (=Fakt) kann, das der Radler nicht ein kraeftiger, gewalttaetiger Mensch war, gegen den sich die anderen nur zu Zweit wehren konnten? egal welche Art von Streit da vorausgegangen sein mag...kein Streit oder keine Beleidigung der Welt oder was auch immer gibt jemandem das recht zur Körperverletzung. Es sei denn es war Notwehr...das jedoch kann man hier wohl ausschliessen. Notwehr: siehe oben. Ausgang: = Ursache = nicht unwichtig. (ohne Namen - 07.06.2005)

Mmmh... ich kann Deine Argumente wenig entkräften.. es klingt irgendwei logisch was Du da sagst... Ich bleibe aber trotzdem der Meinung, dass niemand berechtigt ist auf so eine Art und Weise seine Ansichten oder Meinungen durchzusetzen... Frei nach dem Motto: Und bist Du nicht willig so brauch ich Gewalt! (War das Goethe?) (Tarantel - 07.06.2005)

Ich bin nicht fuer dieses Motto und meinte auch nicht, das sowas berechtigt sei ;) (ohne Namen - 08.06.2005)

Wollte ich Dir auch nicht in den Mund legen...wollte einfach nochmal sagen dass es mir nur bedingt wichtig ist wie die Sache da nun ganz genau abgelaufen ist und wer was gesagt hat...Fakt ist, da hat jemand übel zugeschalgen und dafür hat er kein Recht...es sei denn Notwehr... (Tarantel - 08.06.2005)

...und genau das ist ja nicht bekannt ;) (ohne Namen - 09.06.2005)

Sollte ich Dir jetzt hier tatsächlich das letzte Wort gönnen? Ich weiss keine Argumente mehr... :-((( (Tarantel - 10.06.2005)

Will hier wer das letzte Wort? Ich nicht. Eher mehr Infos (und dadurch mehr Diskussion) ;) (ohne Namen - 11.06.2005)

Leider liegen uns hier keine neuen Infos und Erkenntnisse vor... Schade.. (Tarantel - 11.06.2005)




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